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Tarif 595: Was sich für Fitnesscenter in der Schweiz ändert

Tarif 595: Was sich für Fitnesscenter in der Schweiz ändert

​Die Digitalisierung macht auch vor der Schweizer Fitnessbranche keinen Halt. Ab dem 1. Januar 2027 tritt eine entscheidende Neuerung in Kraft, die alle zertifizierten Fitnesscenter, Bewegungsstudios und Personal Trainer betrifft: der neue Tarif 595.

​Wer seinen Kunden ermöglichen möchte, dass diese Präventionsbeiträge von ihrer Krankenkassen-Zusatzversicherung zurückfordern können, muss sich an diesen neuen Standard halten. In diesem Blogbeitrag erfährst du kompakt und übersichtlich, was der Tarif 595 ist, welche alten Gewohnheiten du über Bord werfen musst und wie du dein Studio optimal auf die Umstellung vorbereitest.

​Was ist der Tarif 595 überhaupt?

​Der Tarif 595 ist der neue, schweizweit einheitliche Abrechnungsstandard für Leistungen in der Gesundheitsförderung und Prävention (VVG). Er wurde von einer breit abgestützten Arbeitsgruppe aus Krankenversicherern und allen grossen Zertifizierungsstellen (wie Qualitop, Qualicert und Fitness-Guide) entwickelt.

​Das Ziel ist simpel: Die rasant wachsenden Rechnungsvolumen sollen durch einheitliche, automatisierte Prozesse effizienter verarbeitet werden. Für die Komplementärmedizin gibt es bereits seit Längerem den Tarif 590 – nun zieht die Fitness- und Gesundheitsbranche mit dem Tarif 595 nach.

​Die 5 wichtigsten Änderungen für Fitnesscenter

​Wenn du bisher einfache Quittungen ausgedruckt hast, musst du deinen administrativen Prozess anpassen. Folgende Punkte sind ab dem 1. Januar 2027 zwingend:

​1. Das Ende der klassischen Abobestätigung

​Die Zeiten von selbst erstellten Word- oder Excel-Vorlagen sowie simplen PDF-Quittungen für die Krankenkasse sind vorbei. Alte Abonnementsbestätigungen werden von den Krankenversicherern schlichtweg nicht mehr akzeptiert.

​2. Professionelle Software wird Pflicht

​Rückforderungsbelege müssen ab 2027 zwingend nach dem einheitlichen Standard XML 5.0 erstellt werden. Das bedeutet, du benötigst eine zertifizierte, professionelle Softwarelösung, die in der Lage ist, diesen Standard zu generieren und zu verarbeiten. Viele bestehende Praxis- und Studio-Verwaltungsprogramme integrieren dieses Update aktuell bereits. Für Mitglieder bestimmter Branchenverbände (wie beispielsweise dem SFGV) gibt es teilweise sogar kostenfreie Softwarelösungen.

​3. GLN-Nummer wird obligatorisch

​Um über den Tarif 595 abzurechnen, benötigst du eine GLN (Global Location Number). Diese wird von deiner Zertifizierungsstelle vergeben und dient der eindeutigen Identifikation deines Centers oder deiner Person im Schweizer Gesundheitswesen.

​4. Ein Tarif für fast alles

​Der Tarif 595 deckt nahezu alle Leistungen ab, die im Bereich der Prävention angeboten werden. Dazu gehören:

  • ​Pauschalabonnemente (Fitnesscenter, Gesundheitscenter)
  • ​Gruppenkurse (Krafttraining, Yoga, Pilates etc.)
  • ​Personal Training (Einzelsetting)
  • ​Online-Angebote (sowohl live als auch aufgezeichnete Formate)

​5. Freie Preisgestaltung bleibt erhalten

​Keine Sorge: Ein standardisierter Tarif bedeutet nicht, dass dir die Preise diktiert werden. Der Tarif 595 regelt ausschliesslich das Format und die Struktur der Abrechnung (die sogenannten Tarifziffern). Deine Preisgestaltung bleibt weiterhin komplett frei und individuell.

​Was bleibt trotz Tarif 595 gleich?

​Es ist wichtig zu verstehen, dass der Tarif 595 nur ein reines Abrechnungsformat ist. Er hat keine Auswirkungen auf die inhaltlichen Kriterien der Krankenkassen oder Zertifizierer.

  • Die Zertifizierung bleibt Pflicht: Der Tarif 595 ersetzt keine Qualitop-, Qualicert- oder Fitness-Guide-Anerkennung. Nur wer über ein solches anerkanntes Label verfügt, darf den Tarif überhaupt nutzen.
  • Keine automatische Rückerstattung: Der Tarif 595 garantiert nicht, dass der Kunde sein Geld von der Kasse zurückbekommt. Das hängt weiterhin ausschliesslich von den Bedingungen der individuellen Zusatzversicherung des Kunden ab.

​So bereitest du dich jetzt vor

​Warte nicht bis Dezember 2026. Die Umstellung braucht etwas Vorlaufzeit, besonders wenn du eine neue Software evaluieren musst.

  1. Software prüfen: Kontaktiere deinen aktuellen Software-Anbieter für die Mitgliederverwaltung und frage nach, ob und wann das XML-5.0-Format für den Tarif 595 implementiert wird.
  2. Alternativen suchen: Falls du bisher ohne Software arbeitest, informiere dich über Anbieter für Praxis- oder Abrechnungssoftware in der Schweiz. Vergleiche die Preise und den Funktionsumfang.
  3. GLN bereithalten: Prüfe deine Zertifizierungsunterlagen, um sicherzustellen, dass deine GLN-Nummer aktiv und korrekt hinterlegt ist.

​Der Tarif 595 mag im ersten Moment nach etwas mehr initialer Bürokratie klingen, ist aber ein enormer Schritt zur Professionalisierung der gesamten Schweizer Fitnessbranche. Mit einer sauberen Softwarelösung sparst du langfristig wertvolle Zeit und minimierst Rückfragen von Kunden und Krankenkassen.

Was passiert, wenn ich mein System bis Januar 2027 nicht auf den Tarif 595 umstelle?

​Wenn du den neuen Standard (XML 5.0) nicht rechtzeitig integrierst, werden deine ausgedruckten Quittungen und Abobestätigungen von den Krankenkassen schlichtweg abgelehnt. Das bedeutet, dass deine Mitglieder ihre Präventionsbeiträge nicht mehr erstattet bekommen, was unweigerlich zu grosser Unzufriedenheit und potenziellen Kündigungen führen wird.

​Muss ich die Rechnungen ab 2027 direkt an die Krankenkassen schicken?

​Nein. In der Regel gilt in der Fitnessbranche weiterhin das Prinzip des sogenannten “Tiers Garant”. Das bedeutet: Dein Kunde bezahlt das Abonnement wie gewohnt direkt bei dir. Du stellst ihm anschliessend den Rückforderungsbeleg nach dem neuen Tarif-595-Standard zur Verfügung (oft als spezielles PDF mit integriertem Code), den er dann selbst bei seiner Zusatzversicherung einreicht.

​Ist der Tarif 595 das Gleiche wie der Tarif 590?

​Nein, auch wenn sie auf dem gleichen technischen Standard basieren. Der Tarif 590 gilt spezifisch für Therapeuten im Bereich der Komplementärmedizin (wie beispielsweise Osteopathie oder TCM). Der neue Tarif 595 wurde hingegen exklusiv für Dienstleister in der Gesundheitsförderung und Prävention (Fitnesscenter, Group Fitness, Personal Training) geschaffen.

​Erhalten meine Mitglieder durch den Tarif 595 höhere Beiträge von der Krankenkasse?

​Nein. Der Tarif 595 ändert absolut nichts an den individuellen Versicherungsbedingungen deiner Kunden. Er standardisiert lediglich den administrativen Prozess der Rückforderung. Die Höhe der tatsächlichen Auszahlung bleibt exakt gleich und richtet sich nach der jeweiligen Police der Zusatzversicherung des Mitglieds.

​Woher bekomme ich meine GLN-Nummer für die Abrechnung?

​Die Global Location Number (GLN) ist zwingend notwendig für die Abrechnung. Wenn du bereits durch ein Label wie Qualicert oder Qualitop zertifiziert bist, wurde dir diese Nummer in den allermeisten Fällen bereits zugeteilt. Du findest sie auf deinen offiziellen Zertifizierungsunterlagen. Alternativ kannst du sie direkt bei deiner Zertifizierungsstelle oder über das nationale Register der Stiftung Refdata abfragen.